Weitere Leistungen

Definition

Inkasso ist als Überbegriff für das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen zu sehen.
Die geschäftsmäßige Tätigkeit ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. I Nr. I nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Diese Tätigkeiten umfasst:

receipt_long

außergerichtlicher Forderungseinzug (schriftliche Aufforderung, telefonische Kontaktaufnahme)

gavel

gerichtliche Geltendmachung

local_police

Titelüberwachung

travel_explore

Auslandsinkasso

balance

Mahnverfahren

euro

Zwangsvollstreckung (Lohn-, Gehalts-, Kontopfändung, mobilare und immobilare Zwangsvollstreckung)

Diese Auflistung beinhaltet einen kurzen Überblick, welche Möglichkeiten bestehen. Falls ich Ihr Interesse geweckt habe, kontaktieren Sie mich.

verified

professionell, neutral und lösungsorientiert

Wenn offene Forderungen trotz vorheriger Maßnahmen bestehen bleiben, unterstütze ich Sie dabei, diese effizient, rechtssicher und mit professioneller Distanz durchzusetzen. Mein Fokus liegt darauf, den Vorgang sachlich zu klären, Missverständnisse auszuräumen und realistische Lösungen zu finden.